ZustiftungWas ist eine Zustifung?

Für die nachhaltige Erfüllung der Ziele der Henner Will Stiftung ist ein umfangreiches Stiftungskapital von großer Bedeutung.

Im Gegensatz zu einer Spende, die umgehend für die Projektförderung eingesetzt wird, fließt eine Zustiftung in das Stiftungskapital und bleibt somit auf Dauer erhalten. Die daraus erwirtschafteten Erträge werden in der satzungsgemäßen Projektförderung verwendet. Je größer das Kapital der Stiftung ist, umso mehr Erträge können ausgeschüttet werden und umso mehr gute Projekte können unterstützt werden.

Wenn Ihnen die Bildung und interkulturelle Verständigung genauso am Herzen liegen wie uns und Sie gerne uns mit einem größeren Beitrag unterstützen wollen, würden wir uns über eine Zustiftung sehr freuen.

Wie kann man zustiften?

Wenn Sie zustiften wollen, können Sie gerne einen Betrag direkt auf unser Konto überweisen. Wichtig ist dabei, bei der Überweisung zu vermerken, dass es sich um eine Zustiftung handelt. Dann wird Ihr Beitrag dem Vermögen zugeführt und stärkt damit die Nachhaltigkeit der Stiftung.

Welche Vorteile bietet eine Zustiftung?

Die Zustiftung bringt den Zustiftern gewisse steuerliche Vorteile. Zum einen wird die Zustiftung von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nach Erbfall dem Stiftungsvermögen zugefügt wird.

Noch wichtiger ist aber, dass die Zustiftung das steuerpflichtige Einkommen des Zustifters mindert. Der Höchstbetrag für die Zustiftungen liegt dabei bei einer Million Euro. Die Eheleute können diesen Betrag verdoppeln. Dieser Betrag kann auf zehn Veranlagungszeiträume verteilt werden.

Ihre Zustiftung können Sie auf unser Spendenkonto überweisen. Geben Sie bitte das Stichwort „Zusftitung“ im Verwendungszweck.

Henner Will Stiftung
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE65 3806 0186 4515 7250 11
BIC: GENODED1BRS